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Grashalm

Das Senioren und Kinder AB(B)O in Gladbeck 
Angelika Kraus-Buten

Assistenz - Beratung - Begleitung - Organisation

Nutzen Sie hierfür den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse ab Pflegegrad 1.

Weitere Infos auf meiner Seite: 'Erstattungen/Kostenerübernahme'.

  • Der Alltag soll wieder Freude bringen?

  • Hobbys, schöne Aktivitäten, unverzichtbare Gewohnheiten sollen wieder aufleben?

  • Angehörige sollen dabei entlastet werden?

  • Eltern wünschen sich für ihr Kind eine adäquate Betreuung in vertrauter Umgebung?

Dann kontaktieren Sie mich, ich garantiere

  • individuelle Lösungen

  • zuverlässige Unterstützung 

  • flexible Zeiten

  • kompetente Umsetzung

Ich freue mich auf Sie

Mail: das-senioren-abbo-gladbeck@web.de

www.das-senioren-abbo.de

Start: Willkommen
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Das Senioren und Kinder AB(B)O

Mit meinem flexiblen, serviceorientierten Konzept sowie  meiner Freude an dem Miteinander mit Menschen, hebe ich mich deutlich von Pflegediensten ab. 

Als persönliche Assistentin möchte ich dabei unterstützen, das Leben weiter dort zu verbringen, wo man sich wohl und geborgen fühlt - im eigenen Zuhause!

Eltern mit Kindern mit Pflegegrad durch ein individuelles Angebot

  • kreatives Spielen

  • Basteln, Malen, Vorlesen

  • Bewegungsspiele, Merk- und Konzentrationsübungen

  • Spaziergänge
    etc.

zu unterstützen.

Ihre Vorteile:

  • Nur ein zentraler Ansprechpartner

  • Persönlicher Kontakt, direkte, zeitnahe Kommunikation,

  • Flexible Termingestaltung, auch   außerhalb sonst üblicher Geschäftszeiten

In einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir zusammen den individuellen Bedarf, damit ich direkt auf Ihre Bedürfnisse eingehen kann.

Ziel ist es, die Lebensqualität zu optimieren, Angehörige zu entlasten, Freiräume zu schaffen.

Mehr erfahren
Start: Über

Lernen Sie mich kennen

Herzlich Willkommen bei meinem Senioren und Kinder AB(B)O

Wie Joachim Fuchsberger sagte: "Altwerden ist nichts für Feiglinge!"

Mit diesem Zitat sprach er vielen aus der Seele. 

In Gelsenkirchen geboren, bin ich ein echtes Ruhrgebietskind, das die Region schätzt und kennt.

2004 bekam ich meine Tochter und 2005 meinen Sohn. Natürlich wollte ich als moderne Mutter auch nach zwei Jahren wieder zurück in den Beruf.

Zeitgleich entwickelten  meine Eltern jedoch einen Unterstützungsbedarf.  Während  dieses Spagats wurden mir nicht nur die Bedürfnisse meiner Eltern sehr bewusst, sondern auch mein eigener Bedarf an Entlastung.

Da meine beiden Kinder inzwischen selbständig geworden sind, entschied ich mich  2019 zu einer Selbstständigkeit als Senioren-Assistentin.

Jeder wünscht sich  ein langes, erfülltes Leben in den eigenen vier Wänden im Wissen, bei Bedarf auf eine zuverlässige Unterstützung zurückgreifen zu können.

Menschen tatkräftig zur Seite stehen  zu dürfen, die Angst vor dem Alltag zu nehmen,  ist mir zur Herzensangelegenheit geworden. 

Dank meines kreativen, kommunikativen Wesens kann ich sicherlich positive Impulse und einen ‚frischen‘ Wind in den Alltag bringen sowie ein interessierter Gesprächspartner zu einer bunten Themenpalette sein.

Für meine Kinder war es mir sehr wichtig Reizüberflutung zu vermeiden. 

Mit einem alters- und entwicklungsgerechten Spielangebot die Kreativität zu fördern, durch Bewegungsspiele die Motorik und psychische Ausgeglichenheit zu unterstützen. 

Nicht zuletzt während der Kindergarten- und Schulzeit in Ehrenämtern von Waldorfeinrichtungen sowie bei der Unterstützung in der Übermittagsbetreuung, wurde ich mit den Bedürfnissen anderer Eltern und deren Kinder vertraut.

So schließe ich mit noch einem Zitat von Hermann Hesse:

"Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne"

Ausbildung:

  • Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin

  • Staatl. geprüfte Sekretärin

  • Existenzgründungsberaterin

  • Qualifizierung zum Angebot niedrigschwelliger Entlastungsleistungen.

  • Führerschein / PKW

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Angelika Kraus-Buten

Inhaberin

Start: Team

Was ist eigentlich eine Seniorassistenz?

Die Senioren in unserer Gesellschaft braucht mehr als nur medizinische Versorgung und Pflege. Der soziale Austausch und ein Miteinander auf Augenhöhe sind mindestens ebenso wichtig. Dafür wurde die Senioren-Assistenz geschaffen. Um den Lebensabend mit freundschaftlicher Begleitung in Ruhe genießen zu können. 

Wenn Sie das Erklärvideo anklicken, wird Ihre IP-Adresse zu YouTube übertragen.

Hier das

Erklär-Video

Old School Recorder
Start: Team

Mein Unterstützung-Ab(b)o für Senioren, Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige

Den Umfang, die Aktivitäten bestimmen Sie.

Der Bedarf ergibt sich aus IHRER Lebenssituation, Interessen und Bedürfnissen!

Sie können mein Angebot einmalig, vorübergehend oder regelmäßig buchen. 

Nach individueller Beratung und Vereinbarung.

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Assistenz - Kommunikation - Bewegung

  • Für Sie ein leckeres Mittag- oder Abendessen zubereiten und hierbei auf eine gesunde Ernährung sowie bestehende Unverträglichkeiten achten.

  • Miteinander sprechen, Auffrischen von Erinnerungen und Lebensereignissen

  • Miteinander spielen, vorlesen, malen, basteln

  • Gedächtnistraining und Förderung Ihre Mobilität durch adäquate Übungen (z. B. Sitzgymnastik) oder auch ein gemeinsamer, entspannter Spaziergang

  • Sicherheitsanrufe: Um Ihnen bei Notfällen (Krankheiten, Unfälle) zusätzlich helfen zu können, vereinbaren wir  einen Anruf in einem von Ihnen festgelegten Rhythmus (z. B. täglich zu einer bestimmten Uhrzeit). Sollte ich Sie nicht erreichen, versuche ich es nach 15 Minuten noch einmal. Dann rufe ich eine von Ihnen festgelegte Notfall-Telefonnummer an, damit umgehend Hilfe geleistet werden kann.

Und vieles mehr...

Web Beratung

Beratung und Informationen 

zu

  • Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln (Pflegegeld      § 37, Pflegehilfsmittel § 40 SGB XI) oder auch zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 SGB XI).

  

  • Patientenverfügungen, Notfallmappe, Vollmachten oder einem  Testament (keine Rechtsberatung!)

Vermittlung

  • von Handwerkern und anderen Dienstleistern sowie

  • von professioneller Hilfe bei außergewöhnlichen Notfällen und in Krisen.

Unterstützung 

  • Hilfe bei diversem Schriftverkehr oder

  • beim Ausfüllen von Formularen

  • bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden aller Art

  • Versorgung Ihres Haustieres oder

  • helfen beim Umgang mit moderner Technik


  • oder, oder, oder.....

Spazieren im Park

Begleitung

  • zum Arzt, Therapien, Friseur, Behörden, ins Konzert, Theater 

  • Zusammen einkaufen gehen oder Ihre Einkäufe erledigen, während Sie es sich zuhause gemütlich machen.

Hinterhof-Party

Organisation

  • von Festlichkeiten (z. B. Geburtstagsfeier) 

  • von Reisen, Ausflügen, Treffen mit Freunden 

  • Suche nach passenden sozialen Kontakten (z.B. Vereinen, Tanzpartnern, Kochkursen)

  • eines Umzugs oder Verkleinerung des Haushalts

Start: Dienstleistungen

Kostenübernahme - Ermässigungen

Was übernimmt die Pflegekasse:

Die Seniorenassistenz ist nach den gesetzlichen Vorgaben ein niedrigschwelliges Entlastungsangebot, das die Lücke zwischen Pflege und Hauswirtschaft schließen soll.

Für Menschen ab dem Pflegegrad 1 steht dafür seit dem 01.01.2017 ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 ist auf Antrag die Umwidmung weiterer ungenutzter Pflegegelder dafür möglich.

Gern ermittelt ich Ihnen Ihr Budget.

Münzen

1. Privat mit Steuerermäßigung

Wenn Sie sich von selbständig tätigen Senioren-Assistenten betreuen lassen, vereinbaren Sie mit diesen unter anderem ein Entgelt. Gehören Sie nicht zu den Berechtigten nach dem Pflegestärkungsgesetz, tragen Sie die Kosten der Senioren-Assistenz privat. Die aufgewendeten Kosten können Sie von Ihrer Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4000 EUR jährlich – absetzen (§ 35a EStG).

2. Verhinderungspflege


Wenn Sie bis Ende 2016 mindestens  in der Pflegestufe 0 oder 1 waren, befinden Sie sich ab 2017 automatisch im Pflegegrad 2. Und ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von höchstens 2418 EUR im Jahr die Kosten für eine Betreuung in Ihrer häuslichen Umgebung. 

3. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Mittlerweile können Sie in vielen Bundesländern bereits ab Pflegegrad 1 die Leistungen Ihrer zugelassenen Senioren-Assistentin über die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den §§ 45a und 45b SGB XI abrechnen. Jährlich stehen Ihnen für diese Leistungen zusätzlich 1500 EUR zu.


4. Umwidmung von Pflegesachleistungen


Weiterhin können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Leistungen, die Ihnen nach dem Pflegestärkungsgesetz als sog. Sachleistungen zustehen, in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen und darüber abrechnen. Selbst nach der niedrigsten Stufe des § 36 SGB XI können so jährlich bis zu 3307,20 EUR zustande kommen. 


Sprechen Sie mich an, gern informiere ich Sie individuell.

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Kontakt

Angelika Kraus-Buten

Gladbeck-Butendorf 


Montag bis Freitag von 

15.00 bis 18.00 h

Darüber hinaus und am Wochenende nach Vereinbarung

0157 74520745

Danke für's Absenden!

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(Quellenangabe: eRecht24)

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Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

Angelika Kraus-Buten - 

Das Senioren AB(B)O


Senioren- und Alltagshilfe in Gladbeck, Gelsenkirchen-Buer und Bottrop-Kirchhellen.

45968 Gladbeck

Telefon: 0157 74520745

Bei Nutzung meines Kontaktformulars:

Bei Fragen jeglicher Art biete ich  Ihnen die Möglichkeit, mit mir  über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit ich weiß, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit mir erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

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o Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
o die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
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o dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

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