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Hier informiere ich regelmäßig über Wissenswertes zu den Themen:

Pflege - Betreuung - Gesetzesänderungen - Kostenübernahmen

Schauen Sie doch gelegentlich vorbei.

Pflegereform 2022


Mit dem neuen Jahr kommen auch einige Veränderungen in der Pflege. Ab 01.01.2022 gibt es für verschiedene Pflegeleistungen mehr Geld sowie Erleichterungen. Die ursprünglich geplante, große Pflegereform 2022 wurde allerdings nicht auf den Weg gebracht. Stattdessen gab es kleine Verbesserungen in mehreren Bereichen der Pflege. pflege.de informiert Sie über die wesentlichen Inhalte der neuen Pflegereform und wie Sie diese für sich nutzen können.

Weitere Infos hier:

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad bei Kindern ermitteln

Die Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur ältere Menschen, auch Jugendliche und Kinder können betroffen sein. Insbesondere bei sehr jungen Pflegebedürftigen müssen besondere Anforderungen an die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Doch wie wird die Pflegebedürftigkeit bei Kindern festgestellt? 

Grundsätzlich kann jeder der in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung versichert ist, einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Eltern des noch nicht volljährigen Kindes sind dessen gesetzliche Vertreter und können den Antrag stellvertretend für das Kind stellen. Ein formloser Antrag genügt, zum Zweck der Dokumentation empfiehlt es sich jedoch, diesen immer schriftlich zu stellen. Gestellt wird der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist in der Regel an die jeweilige Krankenkasse angegliedert.

Weitere Infos hier:

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen


Seit dem 17.06.2020 gilt  dies für alle Hilfsmittel  die Strom benötigen.

Pflegebedürftige Menschen sind häufig auf elektrische Hilfsmittel, wie z. B. Sauerstoffgeräte, Lifter, Elektrorollstühle, Inhalatoren, Wechseldruckmatratzen, Luftbefeuchter u.v.m. angewiesen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Stromkosten für sämtliche verordneten Hilfsmittel zu übernehmen. 

So bekommen Sie den Strom erstattet:

Weitere Infos hier

Steuerliche Absetzbarkeit


Der BdSAD e. V. informiert auf seiner Website u. a. zur steuerlichen Absetzbarkeit der Dienstleistung der Senioren-Assistenten:

„Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.“

Quelle: https://www.bdsad.de/service/faq/ 

Elternunterhalt: Neue Grenze für Jahresbruttoeinkommen ab 2020


04.01.2020 – Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze für die Kinder pflegebedürftiger Eltern 

Die Einkommensgrenze liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto. Damit gleicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für den Elternunterhalt an die Regularien für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an. Dort gilt bereits die Grenze von 100.000 Euro. Zum Einkommen zählen dabei auch sonstige Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Wertpapierhandel. Vorhandenes Vermögen bleibt dagegen unberücksichtigt.  

Das BMAS hat ausführliche Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz als FAQ (Fragen und Antworten) veröffentlicht. Klicken Sie bitte hier

Wissenswertes: Infos

0157 74520745

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